Gewerbliche Mietverträge sind überwiegend frei vereinbar und unterliegen nicht den speziellen Reglementierungen des Wohnungsmietrechts. Das gewerbliche Mietrecht folgt den Regeln und der Dynamik des Wirtschaftslebens. Ein Gewerbemietvertrag regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter über einen langen Zeitraum, weshalb schon bei Abschluss des Vertrages spätere Entwicklungen und Risiken eingeschätzt und berücksichtigt werden sollten.
Im Einzelnen sind wir vornehmlich in folgenden Bereichen tätig:
- Gestaltung und Verhandlung von Mietverträgen
- Präventive Haftungsvermeidung
- Gestaltung von Verträgen über Sondernutzungen
- Beratung und Begleitung bei Vertragsbeendigungen
Wir entwerfen maßgeschneiderte Verträge für die Vermietung von Einzelhandelsflächen, Mietflächen in Einkaufscentern, Pflegeheimen, Büroflächen, Arztpraxen, Parkhäusern usw. Unser Erfahrungsschatz umfasst sowohl die Vermietung von Bestandsimmobilien als auch von erst geplanten, in der Entwicklung befindlichen Projekten. Gerne stehen wir als Partner für die Gestaltung verlässlicher, individueller und kreativer Lösungen an Ihrer Seite.