Das Fachgebiet Familienrecht geht oft einher mit einer starken emotionalen Belastung der betroffenen Menschen. Wichtig ist es daher, schon so früh wie möglich anwaltlichen Rat einzuholen, um die rechtlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu erfahren, damit eine Klärung der eigenen Position im Hinblick auf eine Trennung bzw. Scheidung erreicht werden kann. Hierzu gehören sowohl die Fragen des Unterhalts und der Vermögensauseinandersetzung als auch die Regelungen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts.
Auf diese Weise besteht eine gute Chance, so sachlich, wie in einer derartigen Lebenssituation möglich, zu zukunfts- und interessenorientierten Lösungen zu kommen. Wenn nötig, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.
Gerne beraten wir Sie aber auch schon vor der Eheschließung. So kann bereits durch einen Ehevertrag, welcher vor - aber auch noch während - der Ehe entwickelt wird, möglichen gerichtlichen Auseinandersetzungen im Falle einer späteren Scheidung vorgebeugt werden. Gerne zeigen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten, welche sowohl ein Ehevertrag aber auch eine Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung bieten, auf und entwickeln einen entsprechenden Vertrag für Sie. Gleiches gilt natürlich auch für Partnerschaftsverträge bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Aufgrund des Älterwerdens der Gesellschaft bekommt auch der sogenannte Elternunterhalt ein immer größeres Gewicht. Auch in diesem Bereich stehen wir Ihnen beratend zur Seite und vertreten Sie gegenüber den Behörden bzw. im Streitfall auch vor Gericht.
Insbesondere stehen wir Ihnen beratend und vertretend in folgenden Bereichen im Rahmen des Familienrechts zur Seite:
- Trennung und Scheidung
- Trennungs- und Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Elternunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Sorge- und Umgangsrecht
- Ehe- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
Gerne können wir in einem persönlichen Gespräch Ihr Anliegen und Ihre Vorstellungen besprechen, um dann durch individuelle Beratung das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen.