Dinslaken - Duisburg - München - Dortmund

Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen. Das Recht der Handelsvertreter ist in den §§ 89 ff HGB gesetzlich geregelt. Dort werden u.a. die Rechte und Pflichten des Handelsvertreters und des von ihm vertretenen Unternehmens geregelt. Trotz vieler gesetzlicher Vorgaben ist es unbedingt empfehlenswert, einen auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittenen Handelsvertretervertrag zu verwenden um eigene Interessen optimal durchsetzen zu können.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei der

  • Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung von Provisionsansprüchen
  • Abwehr unbegründeter Provisionsansprüche
  • Kündigung von Handelsvertreterverträgen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Ausgleichsansprüchen.

Darüber hinaus machen wir Ihre Ansprüche selbstverständlich auch gerichtlich für Sie geltend.